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   BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54   

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https://dejure.org/1955,289
BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54 (https://dejure.org/1955,289)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1955 - 2 AZR 418/54 (https://dejure.org/1955,289)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 (https://dejure.org/1955,289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Formelle Voraussetzungen bei der Kündigungsschutzklage; Arbeitsverhältnis: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßbevollmächtigter - Unterzeichnete Klage - Ausschlußfrist - Fristgemäße Kündigung - Kündigungsschutz - Unwirksamkeit einer fristlosen Entlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 272
  • NJW 1955, 1086
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54

    Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Auszug aus BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54
    Der vom Schrifttum und der Rechtsprechung teilweise unternommene Versuch, § 11 Abs. 1 Satz 2 KSchG auch für diese Fälle zur Anwendung zu bringen, ist verfehlt, eine dahingehende Auslegung überschreitet die dem Richter gesetzten Grenzen, wie der Senat in dem gleichzeitig ergangenen und zur Veröffentlichung bestimmten Urteil in Sachen 2 AZR 479/54 dargelegt hat.
  • RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35

    Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem

    Auszug aus BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54
    Denn auf die eigenhändige Zeichnung des Namens, sei es am Anfang oder am Schluss, kann bei bestimmenden Schriftsätzen, wie der Klage, nicht verzichtet werden (vgl. RGZ 151, 82).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

    Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    § 4 KSchG nicht einzuhalten (BAG 1, 272; BAG 2, 194; BAG 24, 401; BAG 32, 237; KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 13; Gustav Schmidt, AR-Blattei "Kündigungsschutz VIII" unter E, jeweils m. w.Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen).
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Der Senat hält auch insoweit nicht mehr an seiner bisherigen entgegenstehenden Rechtsprechung (BAG 1, 272 = AP Nr. 5 zu § 11 KSchG) fest.
  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78

    2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB

    Da die Klägerin zum Zeitpunkt des Zugangs des Anfechtungsschreibens noch nicht sechs Monate bei dem Beklagten beschäftigt gewesen ist, brauchte sie weder die Klagefrist noch die Form des KSchG einzuhalten (vgl. BAGE 1, 272 = AP Nr. 5 zu § 11 KSchG ; BAGE 2, 194 = AP Nr. 7 zu § 11 KSchG ; BAGE 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB ; a.A. Hueck, KSchG , 9. Aufl., § 13 Anm. 20 ff.).
  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter

    Bei einer außerordentlichen Kündigung eines noch nicht länger als sechs Monate beschäftigten Arbeitnehmers braucht die in § 3 KSchG vorgesehene Klagefrist von drei Wochen nicht gewahrt zu werden; an der Entscheidung vom 27. Januar 1955 (BAGE 1, 272 ) wird festgehalten.«.

    Diese Ansicht kann aber nicht gebilligt werden, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in dem Urteil vom 27. Januar 1955 ausgeführt hat (BAGE 1, 272 ).

  • BVerwG, 15.06.1959 - Gr. Sen. 1.58

    Beglaubigung der Unterschrift einer Revisionsschrift und einer

    Ähnliches gilt für die Entscheidungen anderer oberer Bundesgerichte (BAG 1, 272; BSG 1, 243).
  • OLG Braunschweig, 29.10.2021 - 3 W 59/21

    Unzulässige Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Formwirksame

    Dies befürworten Teile der Rechtsprechung und der Literatur (BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 1981 - RReg 1 St 499/80 -, juris, zu § 345 Abs. 2 StPO; AG Hannover, Urteil vom 3. Januar 2020 - 410 C 1120/19 -, juris, Rn. 29 ff. m.w.N. zum Streitstand; Stadler , in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage 2021, § 129, Rn. 9 m.w.N.; so wohl auch BAG, Urteil vom 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 -, juris, Rn. 5 ["sei es am Anfang oder am Schluss"] und Greger , in: Zöller, 33. Auflage 2020, § 130, Rn. 13, der eine Ablehnung der Rubrumsunterzeichnung nach österreichischen Recht für europarechtlich bedenklich hält).
  • BAG, 29.11.1978 - 5 AZR 457/77

    Krankenversicherung - Lohnfortzahlungsanspruch - Fristlose Kündigung -

    Diese Meinung widerspricht Jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 272 [273 ff.) = AP Nr. 5 zu § 11 KSchG 1951 [zu II der Gründe]; BAG 2, 194 [196 f.] = AP Nr. 7 aaO BAG 24, 4o1 [4o3 f-] = AP Nr. 65 ai § 626 BGB [zu I der Gründe]).
  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54

    Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Im Übrigen enthalten aber, wie der Senat in der gleichzeitig entschiedenen Sache 2 AZR 418/54 ausführlich dargelegt hat, die zusammengehörenden Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 keinen allgemeinen Grundsatz.
  • BSG, 30.07.1981 - 10/8b RAr 4/80

    Geltendmachung von Konkursausfallgeld - Rechtsfolgen der objektiven

    Diese in BAGE 1, 273 = BAG AP Nr. 5 zu § 11 KSchG begonnene und in BAG AP Nr. 7 zu § 11 KSchG fortgesetzte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat seither eine Änderung nicht erfahren, obwohl dagegen Bedenken erhoben worden sind (zum Stand der Meinungen vgl. Hueck, Kündigungsschutzgesetz, 10. Aufl, § 13, RdNrn 19 bis 22).
  • BAG, 21.03.1959 - 2 AZR 375/56

    Ordentliche Kündigung - Soziale Ungerechtfertigkeit - Ausspruch der Kündigung -

  • BVerwG, 24.02.1960 - V C 157.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58

    Rechtsmittel

  • BAG, 21.12.1961 - 2 AZR 255/61

    GmbH - Leitender Angestellter - Dritte Person - Allein vertretungsberechtigter

  • BAG, 29.10.1957 - 3 AZR 411/55

    Lernschwester - Krankenpflegeschülerin - Berufsausbildung -

  • BVerwG, 08.04.1960 - VI C 159.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1960 - V C 161.58

    Berufung in Sachen fehlende Unterschrift in einem Berufungsverfahren und einer

  • BVerwG, 11.05.1960 - VI C 185.58

    Rechtsmittel

  • LAG Berlin, 17.12.1970 - 5 Sa 88/70

    Ausbildungsverhältnis: Fristlose Kündigung eines Auszubildenden wegen Verkaufs

  • BAG, 20.07.1961 - 2 AZR 462/60

    Tarifordnung für Filmschaffende - Tarifvertrages für Filmschaffende - Änderung

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